Zuzahlungen

Mit der Umsetzung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 01.01.2004 sind Hilfsmittel zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung beträgt 10% je Hilfsmittel, mindestens aber ca. 5,- Euro, jedoch höchstens ca. 10,- Euro.

Dazu kommt wie bisher auch die Zuzahlung des Gebrauchswertanteils (vergleichbarer Betrag für Konfektionsschuhe). Er beträgt zurzeit bei orthopädischen Schuhen ca. 76,- Euro und bei orthopädischen Hausschuhen ca. 40,-Euro.

Angaben ohne Gewähr.