Hilfreiche Informationen

Die Befreiung von der Zuzahlung ist einkommensabhängig. Ihre persönliche Belastungsgrenze erfragen Sie daher im Bedarfsfall bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Angaben ohne Gewähr.

Mit der Umsetzung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 01.01.2004 sind Hilfsmittel zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung beträgt 10% je Hilfsmittel, mindestens aber ca. 5,- Euro, jedoch höchstens ca. 10,- Euro.

Dazu kommt wie bisher auch die Zuzahlung des Gebrauchswertanteils (vergleichbarer Betrag für Konfektionsschuhe). Er beträgt zurzeit bei orthopädischen Schuhen ca. 76,- Euro und bei orthopädischen Hausschuhen ca. 40,-Euro.

Angaben ohne Gewähr.

Die Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung ist einkommensabhängig. Ihre persönliche Belastungsgrenze erfragen Sie daher im Bedarfsfall bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Angaben ohne Gewähr.

Wie viele Einlagen bekomme ich?

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten von bis zu 2 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.

Bei Kindern kann eine Neuversorgung wegen Wachstum auch früher erfolgen. (Ggf. ist ein Nachweis hierzu notwendig. Dies ist durch unsere Dokumentation der Versorgungen problemlos möglich.)

 

Was kostet mich ein Paar Einlagen?

Die gesetzlich Zuzahlung (§33 SGB V) beträgt, je nach Versorgung zwischen 5,- Euro und 10,- Euro.

Hierfür bekommen Sie eine aufzahlungsfreie Einlage, die alle Versorgungsansprüche ausreichend erfüllt.

Gern bieten wir Ihnen auch Lösungen an, die mehr als nur ausreichend sind. Dabei können wir uns dann aus unserem großen Portfolio an Einlagen und Technologien bedienen und Sie mit guten und sehr guten Lösungen versorgen. Da es sich hierbei um höherwertige Leistungen handelt, entstehen auch höhere Kosten, die gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse nicht geltend gemacht werden können. In der Regel sind dies zwischen 39,- Euro und 99,-Euro. Die genauen Konditionen für Ihr individuelles Produkt im Lieblingsdesign erklären Ihnen gern unsere Mitarbeiter/innen.

Wie viele Schuhzurichtungen bekomme ich?

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich, in der Erstversorgung, an den Kosten von bis zu 3 Paar.
Danach bis zu 2 Paar pro Kalenderjahr.

Was kostet mich eine Schuhzurichtung?

Die gesetzlich Zuzahlung beträgt, je nach Versorgung zwischen 5,- Euro und 10,- Euro.

Mehrkosten für Höherwertige Versorgungen fallen in der Regel nicht an.

In seltenen Fällen kann es notwendig sein, die Versorgung bei Ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen. Mehr dazu erfahren Sie im Beratungsgespräch vor Ort.

Wie viele Orthopädische Maßschuhe bekomme ich?

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich, in der Erstversorgung, an den Kosten von 2 Paar Straßenschuhen (Wechsel-Paar) und 1 Paar Hausschuhe.

Die Mindesttragedauer beträgt für Straßenschuhe mindestens 2 Jahre, für Hausschuhe mindestens 4 Jahre. Frühestens danach kann eine Ersatzversorgung stattfinden. Wobei hier immer das Lieferdatum entscheidend ist und nicht das Rezeptdatum. Frage Sie uns gern, wann eine neue Versorgung möglich ist. Eine Erinnerung zur Ersatzversorgung ist uns aus rechtlichen Gründen nicht gestattet.

Sportschuhe oder Badeschuhe können nur dann durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden, wenn es hierfür medizinische Gründe gibt. Diese muss der Arzt attestieren (z.B. Teilnahme am Rehasport oder Schulsport, Aquafitness bei Herzproblemen etc.)